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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Wenn Sie Fragen zu den Gestaltungsmöglichkeiten einer Berufsunfähigkeits-versicherung, deren Leistungen oder zum Tarifvergleich haben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben eine E-Mail.


Berufsunfähigkeits-Versicherung


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der allgemeinen Unfallversicherung eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Invaliditätsabsicherung.

Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen: Sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, jedes Jahr stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen eine Grundsicherung dar. Dabei leistet die Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.


  Erwerbsminderungsrente bedeutet  

  • dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt
  • dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist
  • dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann


In der Leistung wird zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente differenziert. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf ungefähr 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17 Prozent. Ihren Rentenanspruch können sie aus den jährlichen Renteninformation ersehen. Ein Anspruch entsteht erst nach 5 Jahren einer versicherungspflichtigen Tätigkeit!


Erwerbsfähigkeit  - Rentenanspruch


unter 3 Stunden täglich  -  volle Rente

  3 bis 6 Stunden täglich  -  halbe Rente

  6 Stunden oder mehr täglich  -  keine Rente

  Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können - halbe Rente

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht wirklich zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung besonders wichtig. Den „Königsweg“ mit einem umfänglichen Versicherungsschutz stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Die BU versichert immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit und hat somit nicht nur direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, sondern auf die tatsächliche Tätigkeit. Diese flexible Lösung passt sich immer an die aktuellen Lebensumstände der versicherten Person an.


Weitere Möglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Absicherung schwere Krankheiten - dread disease



Welche Absicherung für die "beste" ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch zusammen herausfinden. Vereinbaren Sie am Besten gleich einen Termin!


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